Einhaltung der EU-Sanktionsvorschriften gegen Russland und Belarus
Sehr geehrte Damen und Herren,
Im Hinblick auf die aktuelle Sanktionslage bestätigen wir Ihnen hiermit, dass die Unternehmen der Sietzy Gruppe, d.h. die Allmeson GmbH, die Metallwarenfabrik Hirsch und die Stahl-Becker GmbH die jeweils gültigen Sanktionsvorschriften anwenden und umsetzen.
Dies umfasst auch die Vorgabe des 11. Sanktionspakets, die im Amtsblatt L 159I der EU vom 23.06.2023 veröffentlicht wurde, wonach der Import und auch der inländische Kauf bestimmter Stahlerzeugnisse aus Drittländern, die unter Verwendung von Stahl mit Ursprung in Russland verarbeitet wurde, ab dem 30.09.2023 verboten ist. Hinsichtlich vor diesem Datum importierter Stahlerzeugnisse stellt Ziffer 3 der FAQ der Kommission klar, dass das Verbot keine Güter betrifft, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Verbots bereits eingeführt und zum zollrechtlich freien Verkehr in der EU überlassen wurden.
Wir dürfen Ihnen versichern, dass wir das Thema Russland- und Belarus-Sanktionen mit größter Sorgfalt behandeln und die erforderlichen Maßnahmen getroffen haben, um die entsprechenden Vorgaben einzuhalten.
Mit freundlichen Grüßen
Sietzy Gruppe GmbH